Keine gepresste Auflage darf begonnen werden, ohne die Frage der Urheber (Komponisten / Texter /am Werk beteiligte Verlage) im Vorfeld offen zu legen. Hiernach richtet sich die Höhe einer möglichen Gebühr, die Kraft des Urhebergesetzes die GEMA berechtigt, diese für ihre Mitglieder einzufordern.
Wir bieten hierfür unsere Dienste über unseren GEMA-Industrievertrag an und übernehmen Ihre Formalitäten für diese zwingend vorgeschriebene Abwicklung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Stückzahl einer Auflage und dem Verkaufspreis, bzw. einer Mindestgebühr bei einer Gratisabgabe (Promotionexemplare). Ein weit reichendes Thema, was unbedingt im persönlichen Beratungsgespräch vertieft werden sollte!